Die Rechtsanwäldin -
"§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein MANN, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
War nicht schon der alte 175er sexistisch allein gegen Männer? Wieso können ... mehr
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