Juraexamen.info -
Von Alice Börst und Michael Berkemeyer
Nach dem ersten Examen ist vor dem Referendariat. Dies ist zwar keine Weisheit von Sepp Herberger, aber dennoch wahr. Kaum hat
man das Staatsexamen mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen – und natürlich gefeiert –, muss man sich Gedanken dazu machen, in welchem
Bundesland bzw. bei welchem Oberlandesgericht man sich für das Referendariat bewirbt.
… mehr
↧